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25.03.2021

Aufhebung des Beobachtungsgebietes um den Hausgeflügelpestausbruch in Sundhagen Ortsteil Horst

Aufhebung des Beobachtungsgebietes um den Hausgeflügelpestausbruch in Sundhagen Ortsteil Horst

Die Aufstallungspflicht für Geflügel bleibt weiterhin bestehen

Restriktionszonen Stand 25.03.2021
Restriktionszonen Stand 25.03.2021

Am 25. März 2021 wird das Beobachtungsgebiet um den Hausgeflügelpestausbruch in Sundhagen Ortsteil Horst aufgehoben. In dem Gebiet wurden keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt. Geflügel darf in diesem Gebiet wieder aus oder in einen Bestand verbracht werden. Derzeit bestehen weiterhin jeweils ein Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um die Hausgeflügelpestausbrüche in Neklade, Stralsund und Semlow. Die derzeit betroffenen Gemeinden und Ortsteile können Sie den geltenden Allgemeinverfügungen Nr. 7, 9, 11 und 12 auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-vr.deentnehmen.

Die Seuchenlage im Wildvogelbereich tendiert zu einer leichten Entspannung. Trotzdem muss die Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen derzeit noch bestehen bleiben. Das Risiko für den Eintrag der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände ist immer noch hoch und wird ständig neu bewertet. Demnach darf Geflügel weiterhin nur entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden. Die Geflügelhalter sind zudem verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags des Erregers der Geflügelpest einzuhalten. Das heißt, wer Geflügel hält hat sicherzustellen, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhter Zahl an verendetem Geflügel sind Geflügelhalter zudem verpflichtet über einen Tierarzt eine Erkrankung an Geflügelpest ausschließen zu lassen.


Autor: Advantic Systemhaus GmbH