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11.11.2021

Bei 20 Wildenten im Landkreis Vorpommern-Rügen Erreger der Vogelgrippe nachgewiesen

Bei der Untersuchung von 80 gesund erscheinenden und erlegten Wildenten wurde bei 20 Tieren das hochpathogene Geflügelpestvirus vom Nationalen Referenzlabor auf dem Riems nachgewiesen.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen teilt mit, dass besonders die derzeit hier rastenden Pfeif- und Krickenten betroffen waren, aber auch eine Stockente trug das Virus in sich. Letzteres ist für Geflügelhalter besonders von Interesse, da sich Stockenten auch gern an Wasserflächen in Siedlungen und bei Geflügelhaltungen aufhalten. Natürlich können sich andere Wildvögel wie Gänse, Schwäne, Möwen, Krähenvögel und Greifvögel ebenfalls mit dem Virus infizieren, der zurzeit bei den Wildenten kursiert.

Den ersten an Vogelgrippe verendeten Wildvogel - eine Nonnengans - gab es Ende Oktober im Landkreis. In einigen kleineren Geflügelhaltungen in Deutschland sowie größeren Geflügelmastbeständen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist die Geflügelpest bereits eingeschleppt worden, so auch bei zwei Haltungen bei Wismar und in den Tierpark Greifswald.

Um den Verlust des eigenen Geflügels durch die Tierseuche zu verhindern, sollten Geflügelhalter im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen unbedingt den Kontakt zwischen Wildvögeln und eigenem Geflügel verhindern. Wildvögel dürfen keinen Kontakt zu Futter und Einstreu haben, was einschließt, dass das Geflügel nur im Stall zu füttern ist. Von Teichen und offenen Wasserflächen ist das eigene Wassergeflügel fernzuhalten. Als Tränkwasser sollte Leitungswasser verwendet werden. Regenwasser oder sonstiges Oberflächenwasser kann bereits über Verunreinigung mit Kot die eigenen Tiere anstecken. Für den Geflügelbereich sollten extra Schuhe benutzt werden, um zu verhindern, dass infektiöser Kot an Schuhsohlen in den Stall gelangt.

Wer die Schlachtung des Weihnachtsgeflügels vorziehen kann, dem wird dies empfohlen. In Gebieten mit derzeit vielen Wildvögeln kann vorsorglich das Geflügel auch im Stall oder in einer Voliere gehalten werden. Auf die Eigenverantwortung des Tierhalters zum Schutz seines Tierbestandes vor der Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Aufstallungspflicht besteht derzeit noch nicht, ist aber in naher Zukunft in besonders gefährdeten Regionen möglich.

Jäger, die Wildvögel erlegen und gleichzeitig Hausgeflügel halten, sind angehalten, die Hygienemaßnahmen besonders sorgfältig zu beachten. Mit Ausnahme der Singvögel sollten Wildvögel nicht gefüttert werden. Fütterungsplätze stellen naturgemäß „Hotspots“ dar, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen und sich auch gegenseitig anstecken.

Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Tot aufgefundene Vögel sollten aber schon aus hygienischen Gründen nicht bzw. nur mit Handschuhen angefasst werden. Verendete Wasservögel, Krähenvögel und Greifvögel können beim Veterinäramt (Tel. 03831 357 2464 oder 357 2453) sowie außerhalb der Dienstzeit oder am Wochenende über die Leitstelle (Tel.: 03831 357 2222) gemeldet werden.