Corona-Schutzmaßnahmen der Stufe Rot treten im Landkreis Vorpommern-Rügen sowie im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft
Maßnahmen der Stufe 4 (Rot) gelten ab heute
Im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern gilt ab heute die Corona-Ampelstufe Rot – auch der Landkreis Vorpommern-Rügen war an drei aufeinander folgenden Tagen einer höheren Stufe zugeordnet. Daher gelten nach der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern eigentlich ab morgen im Landkreis Vorpommern-Rügen die Maßnahmen der Stufe 4 (Rot). Diese treten jedoch durch die landesweite Warnstufe bereits heute ein.
Ab dem 21. Februar sind deshalb in Mecklenburg-Vorpommern u. a. folgende Bereiche geschlossen bzw. untersagt:
- Freizeitparks
- Indoor-Spielplätze und Indoor-Freizeitaktivitäten
- Zirkusse
- Volksfeste und Spezialmärkte (ohne überwiegenden Verkauf von Lebensmitteln)
- Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Beherbergungsgäste)
- tourismusaffine Dienstleistungen im Innenbereich (außer Reisebus-Tourismus und Fahrgastschifffahrt)
Geöffnet bleiben können u.a. Theater, Kinos, Museen, Musikschulen, Innenbereiche von Zoos (Außenbereiche ohne Einschränkungen) und soziokulturelle Zentren unter Berücksichtigung der 2G-Plus-Regelung. Auch der Wettkampf- und Spielbetrieb im Vereinssport ist in Stufe Rot möglich.
Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern sowie den Unterschieden der Stufen 4 (Rot) und 3 (Orange) gibt es hier.
Hinweise: Unabhängig vom Infektionsgeschehen ist die 2G-Pflicht im Einzelhandel. Es besteht weiter eine Maskenpflicht mit OP-Maske in Geschäften der Grundversorgung, FFP2-Maskenpflicht für Geschäfte außerhalb der Grundversorgung. Für Kinder und Jugendliche reicht generell eine OP-Maske aus, wie auch für Beschäftigte im Einzelhandel.
Link zur Öffentlichen Bekanntmachung
(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen, Quelle: www.regierung-mv.de)