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27.01.2022

Corona-Schutzmaßnahmen der Warnstufe "Rot" gelten weiterhin im Landkreis Vorpommern-Rügen - Lockerungen im Kulturbereich

Die landesweit geltenden Lockerungen - außer im Kulturbereich - der Corona-Regeln für Mecklenburg-Vorpommern gelten nicht für den Landkreis Vorpommern-Rügen, da sich der Landkreis weiterhin in der Warnstufe „Rot“ befindet

In Anpassung an die aktuelle Fassung der Corona-LVO M-V wird unter Hinweis auf die Bekanntmachung vom 13. Dezember 2021 festgestellt, dass der Landkreis Vorpommern-Rügen nach der risikogewichteten Einstufung des COVID-19 Infektionsgeschehens gemäß § 1 Absatz 2 Corona-LVO M-V seit dem 14. Dezember 2021 und immer noch der Stufe 4 (rot) zugeordnet ist und nach Einschätzung des Gesundheitsamtes des Landkreises Vorpommern-Rügen im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium eine weitergehende Überlastung des Gesundheitssystems droht. Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie hier.

Die einzelnen Schutzmaßnahmen werden auch hier näher erläutert.

Kultureinrichtungen wie Theater, Museen, Gedenkstätten, Kinos, Ausstellungen oder soziokulturelle Zentren können auch in der Ampelstufe Rot der Corona-Landesverordnung ihren Kulturbetrieb unter strikten Hygieneregelungen aufrechterhalten.

Bisher waren in der Warnstufe "Rot" Theater, Orchester, Kinos, Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen geschlossen.

In den genannten Kultureinrichtungen gelten 2G Plus-Regelungen. Für Vorstellungen mit Publikum in Theatern, Kinos, Orchestern gelten Abstandsregeln (mindestens Schachbrettmuster), FFP2-Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Außerdem können max. 30 Prozent der Plätze besetzt werden, höchstens 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in Innenräumen gestattet.

Auch Chöre und Musikensembles können in der Warnstufe "Rot" unter Anwendung der 2G-Plus-Regel und den bekannten Hygieneregeln nicht nur Proben durchführen, sondern auch Konzerte veranstalten.

Musik- und Jugendkunstschulen können auch weiter in der Warnstufe "Rot" ihre Kurse anbieten, ebenso soziokulturelle Zentren.