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20.08.2021

Erfolgreicher Auftakt zur Umsetzung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes im Landkreis Vorpommern-Rügen

Träger der Freien Wohlfahrtspflege und Landkreis Vorpommern-Rügen optimieren gemeinsam Beratungsangebote

Beratung
Beratung

Am 18. August 2021 trafen Vertreter*innen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Vorpommern-Rügen mit Mitarbeiter*innen des Landkreises Vorpommern-Rügen zu einer Beratung bezüglich der Umsetzung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Landratsamt zusammen. Eingeladen hatte die stellvertretende Landrätin Carmen Schröter, um den Trägern der sozialen Beratungen und Gesundheitsberatungen neben Informationen einen aktuellen Sachstand zu geben sowie über wesentliche Eckpunkte der Umsetzung im Landkreis Vorpommern-Rügen ab dem 1. Januar 2022 zu beraten.

An der Veranstaltung nahmen Träger aller sechs Beratungsarten der Freien Wohlfahrtspflege teil - der allgemeinen sozialen Beratung, der Schuldner- und Insolvenzberatung, der Beratung von Menschen mit Behinderung, der Ehe- und Lebensberatung sowie der gesundheitlichen Beratung von Sucht- und Drogenproblemen und der Beratung für sexuelle Gesundheit und Aufklärung.

Carmen Schröter zeigte sich nach der Veranstaltung erfreut über die Einigkeit aller Beteiligter. Gemeinsam wurde herausgestellt, dass Handlungsbedarfe, fachlich wie auch finanziell, im Flächenkreis Vorpommern-Rügen bestehen und diese miteinander zu definieren und zu priorisieren sind. Eine Aufgabe, der sich zukünftig alle gemeinsam stellen und die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Vertreter*innen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege und des Landkreises Vorpommern-Rügen, ab Oktober 2021 vereinbarten. Die Arbeitsgemeinschaft wird unter anderem die strategische Ausrichtung der Beratungslandschaft ab dem Jahr 2023 im Landkreis Vorpommern-Rügen im Blick haben.