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31.05.2021

Katasteramt überprüft Nutzungsarten aller 2018 Flure des Landkreises

Warum ist das notwendig und was bedeutet das für Grundstücksbesitzer 

Der Fachdienst Kataster und Vermessung im Landkreis Vorpommern-Rügen hat dieser Tage damit begonnen, die Angaben zur tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster flächendeckend zu überprüfen. Dazu werden die aktuell im Liegenschaftskataster geführten Angaben der Nutzung mit Luftbildern - den Digitalen Orthophotos (DOP) - verglichen. Wenn die Nutzung im DOP nicht eindeutig zu erkennen ist, wird ein örtlicher Feldvergleich zur Überprüfung der Nutzung und zur Aufmessung der Nutzungsartengrenzen durchgeführt.

Die Arbeiten werden für den gesamten Bereich des Landkreises Vorpommern-Rügen mit 2018 Fluren insgesamt bis Ende 2027 dauern und anschließend alle 5 Jahre wiederholt werden.

Durch die Eintragung der Angaben der tatsächlichen Nutzung in das Liegenschaftskataster erfolgt keine rechtliche Regelung, so dass eine Mitteilung über die Ergebnisse an die Eigentümer nur informatorisch erfolgt. Die Arbeiten erfolgen von Amts wegen und sind für die Eigentümer kostenfrei.

Die Angaben zur Nutzung sind nach dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) neben den Ordnungsmerkmalen des Liegenschaftskatasters (Gemarkung – Flur – Flurstück), der geometrische Begrenzung (Grenzpunkte und Flurstücksgrenzen), der Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer), der Flächengröße und den wesentlichen topografischen Merkmale (Gewässer) sowie den Daten der Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten Inhalt des Liegenschaftskatasters.

Die aus der Nutzungsart abgeleitete Wirtschaftsart wird mit einer gröberen Unterteilung auch in das Grundbuch übernommen.

Die tatsächliche Nutzung wird unabhängig von rechtlichen Festlegungen geführt. Wenn z.B. Bauland aktuell noch landwirtschaftlich bewirtschaftet wird, wird es entsprechend der tatsächlichen aktuellen Verhältnisse als Landwirtschaftsfläche erfasst.

Die Nutzung wird durch Vermessungsfachleute nach einem Erfassungshandbuch erfasst und verschlüsselt. In der Regel werden zusammenhängende Flächen von mindestens 1.000 m² Größe erfasst.

Nutzungsarten werden im Kataster seit der Urvermessung im 19. Jahrhundert geführt und bisher überwiegend nur im Zuge von Liegenschaftsvermessungen und nicht flächenhaft überprüft.

Aufgrund des Wandels vom Eigentumskataster zum Geobasisinformationssystem stellen die Nutzer immer höhere Anforderungen an die Inhalte des Liegenschaftskatasters und deren Aktualität.

Die Überprüfung wird durch den Fachdienst Kataster und Vermessung des Landkreises Vorpommern-Rügen als unterer Vermessungs- und Geoinformationsbehörde durchgeführt.