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26.07.2013

Landrat Ralf Drescher weist, obwohl derzeitig noch im Urlaub, den Vorwurf der Landesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Frau Claudia Müller, gegen den Landkreis aus dem Beitrag der Ostseezeitung vom 26. Juli 2013 zurück.

Das Versammlungsrecht ist gesetzlich geregelt. Es handelt sich dabei um eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises, bei der der Landkreis durch gesetzliche Vorgaben gebunden ist.

Für diesen Tag wurde eine Veranstaltung von der NPD und eine vom Bündnis90/ Die Grünen angemeldet. Beide Veranstaltungen waren versammlungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Landkreis hatte hier keine Alternative.

Zum Umgang mit Rechts haben sich das Präsidium des Kreistages und die Verwaltung auf ein abgestimmtes Vorgehen verständigt. Darüber hinausgehende Regelungen würde der Landrat gern prüfen, wenn ihm dazu konkrete Vorschläge unterbreitet werden.

Im Übrigen ist es auch in Zeiten des Wahlkampfes nicht Ziel führend, dass durch einzelne Parteien versucht wird, den Kampf gegen Rechts für sich zu vereinnahmen. Hier gibt es keinen Alleinvertretungsanspruch. In dieser Angelegenheit sollten viel mehr alle demokratischen Parteien geschlossen auftreten, so Landrat Ralf Drescher.

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen