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25.06.2021

Landrat macht den Weg frei für größere Veranstaltungen und den weitreichenden Verzicht auf Test und Maske

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Landesverordnung ergab sich neuer Handlungsbedarf für den Landrat. Die Geltung oder der Wegfall von dort gefassten Maßnahmen ist an die Bekanntgabe der risikogewichteten Einstufung des Landkreises geknüpft.
Für den Landkreis Vorpommern-Rügen wurde in den fünf vergangenen Tagen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern die risikogewichtete Einstufung entsprechend der Stufe O zugeordnet.
Durch Bekanntmachung des Landkreises entfallen bis auf wenige Ausnahmen Testerfordernis und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes bereits heute.

Mit Allgemeinverfügung , die der Landrat ebenso heute noch erlassen hat, wurde die gesundheitsbehördliche Genehmigung für Veranstaltungen mit höchstens 1.250 Personen im Innenbereich und 2.500 Personen im Außenbereich von Amts wegen erteilt.
Eine Antragstellung muss für Veranstaltungen bis zu diesen Größenordnungen somit nicht mehr gesondert eingeholt werden. Zudem entfallen auch hier die Test- und Maskenpflicht.
Die Verordnung  erlaubte die generelle Durchführung von Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen im Innenbereich und bis zu 600 Personen im Außenbereich, legte es aber in die Entscheidungsgewalt der Landkreise, hier weiterführende Regelungen zu treffen.

Die anhaltend deutschlandweite gute pandemische Entwicklung trotz weitreichender Aufhebung von Beschränkungen lassen diesen weiteren Schritt zu. In unserem Landkreis bewegen sich mittlerweile wieder zahlreiche Gäste aus allen Bundesländern, deshalb kann der Blick nicht an der Kreisgrenze  enden. Die Lage ist dennoch stabil bzw. verbessert sich weiter. Dies bestärkt noch einmal mehr in der Entscheidung zu weiterführenden Schritten hin zur Normalität.