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11.05.2021

Müllgebühren in Vorpommern-Rügen im Landesvergleich am niedrigsten

Fehlerhafte Studie legte Gegenteil nahe - Hier die Richtigstellung und Fakten:

Die Studie des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmer (VNW) und die darauf beruhende Berichterstattung vom 9. und 10. Mai 2021 im NDR und der Ostseezeitung sind fehlerhaft. Zwar ist ein solcher Gebührenvergleich stets schwierig, jedoch liegen die satzungsgemäßen Abfallgebühren auch für eine 1.100 Liter Mülltonne bei wöchentlicher Leerung in Rostock aktuell über den Abfallgebühren im Landkreis Vorpommern-Rügen. (Rostock = 4.101,95 Euro, Vorpommern-Rügen = 3.789,42 Euro) Ein vier-Personen-Haushalt zahlt in Rostock aktuell 261,98 Euro, im Landkreis Vorpommern-Rügen 87,65 Euro.

Die Hintergründe: 

In einem Beitrag des NDR vom 9. Mai 2021 (Nachrichtenblock des Nordmagazins) sowie einer OZ-Meldung vom 10. Mai 2021 wurde berichtet, dass die Abfallgebühren für einen Restabfallbehälter im Landkreis Vorpommern-Rügen dreimal so hoch seien, wie in der Hansestadt Rostock. Bei diesen Berichten wurde eine fehlerhafte Studie herangezogen. Die VNW räumte Fehler bereits ein ud korrigierte sich.

Bei diesem Bericht wurde z. B. versehentlich von einem 100 Liter Restabfallbehälter gesprochen. Aus der Darstellung der zu entrichtenden Abfallgebühren ergab sich jedoch, dass es sich um die Abfallgebühren für einen 1.100 Liter Restabfallbehälter bei wöchentlicher Abfuhr handelt. So einer wird gewöhnlich auf einem Grundstück in einer sog. Großwohnanlage (mehr als 30 WE) aufgestellt. Auch Eigenkompostierung wird hier nicht.betrieben.

Weiter wurde die Angabe der aktuellen Höhe der im Landkreis Vorpommern-Rügen zu zahlenden Abfallgebühren unzutreffend dargestellt. Die im Landkreis Vorpommern-Rügen zu zahlenden Leistungsgebühr beträgt für einen solchen Abfallbehälter aktuell 2.633,10 Euro. Der in der Studie aufgeführte Betrag von 3.016,22 Euro entspricht der Abfallgebühr, die in der noch nicht beschlossenen BV/3/0180 zur Änderung der Abfallgebührensatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen aufgeführt ist.

Die Höhe der in der Hansestadt Rostock für einen solchen Abfallbehälter zu zahlenden Behältergebühr von 919,88 Euro ist korrekt angegeben.

Sowohl in der Hansestadt Rostock, als auch im Landkreis Vorpommern-Rügen setzen sich die zu entrichtenden Abfallgebühren aus mehreren Komponenten zusammen. So ist in der Hansestadt Rostock neben der Behältergebühr eine sog. Abfallverwertungsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr wird in der Hansestadt Rostock gemäß § 5 Nr. 2 Buchstabe a) der Abfallgebührensatzung der Hansestadt Rostock entsprechend der „Anzahl der auf dem Grundstück laut Melderegister gemeldeten Personen“ erhoben und beträgt gemäß § 6 Absatz 6 der Abfallgebührensatzung der Hansestadt Rostock 43,59 Euro pro Person.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen setzen sich die jährlich zu entrichtenden Abfallgebühren aus der Leistungsgebühr und der Grundgebühr zusammen. Die Grundgebühr wird je vorhandenen Haushalt auf dem anschlusspflichtigen Grundstück erhoben und beträgt aktuell 15,84 EUR je Haushalt.

Um ein Grundstück in der Hansestadt Rostock und dem Landkreis Vorpommern-Rügen gemäß der jeweils gültigen Abfallsatzung an die „öffentliche Abfallentsorgung“ (Hansestadt Rostock) bzw. der „Abfallbewirtschaftung“ (Landkreis Vorpommern-Rügen) anzuschließen, ist für das betreffende Grundstück ein oder mehrere Restabfallbehälter vorzuhalten. Die Größe des jeweils vorzuhaltenden Restabfallbehälters bemisst sich nach dem in beiden Abfallsatzungen festgelegten Richtwerten. Dieser Richtwert beträgt für das vorzuhaltende Restabfallbehältervolumen in der Hansestadt Rostock (§ 12 Absatz 2 der Abfallsatzung) wöchentlich 15 Liter pro Person. Im Landkreis Vorpommern-Rügen (§11 Absatz 2 der Abfallsatzung) beträgt dieser Richtwert wöchentlich 7,5 Liter pro Person.

Gemäß der vorgelegten Studie soll der Restabfallbehälter 1.100 Liter wöchentlich geleert werden. Somit ist ein solcher Abfallbehälter in der Hansestadt Rostock für die Entsorgung der Restabfälle von ca. 73 Einwohnern vorzuhalten (1.100 Liter / 15 Liter je Woche/Person). Für die auf dem betreffenden Grundstück gemeldeten Personen werden in der Hansestadt Rostock somit Abfallverwertungsgebühren in Höhe 3.182,07 EUR (73 Personen x 43,59 EUR/Person) erhoben. Die für das anschlusspflichtige Grundstück tatsächlich zu entrichtende Abfallgebühr beträgt in der Hansestadt Rostock insgesamt 4.101,95 EUR.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen wäre ein anschlusspflichtiges Grundstück mit einem solchen Restabfallbehälter an die Abfallbewirtschaftung anzuschließen, wenn auf dem betreffenden Grundstück ca. 146 Personen gemeldet sind. Davon ausgehend, dass es sich um durchschnittlich 2 Personenhaushalte handelt, würden durch den Landkreis Vorpommern-Rügen für 73 Haushalte Grundgebühren in Höhe von insgesamt 1.156,32 EUR (73 Haushalte x 15,84 EUR/Haushalt) erhoben.

Für ein solches an die Abfallbewirtschaftung des Landkreises Vorpommern-Rügen anschlusspflichtiges Grundstück wären aktuell somit insgesamt 3.789,42 EUR (1.156,32 EUR + 2.633,10 EUR) zu entrichten.

Bei den lt. BV/3/0180 zu verändernden Abfallgebühren beliefen sich die Abfallgebühren auf insgesamt 4.235,32 EUR (73 Haushalte x 16,70 EUR/Haushalt + 3.016,22 EUR). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Landkreis Vorpommern-Rügen ein lineares Gebührenmodell verwendet, während in der Hansestadt Rostock ein degressives Gebührenmodell angewendet wird.

Den Anmerkungen zu dem Beispiel der Hansestadt Rostock und des Landkreises Vorpommern-Rügen kann entnommen werden, dass ein Vergleich von Abfallgebühren ohne Berücksichtigung aller Bestandteile der jährlichen Gebührenerhebung zu einer Verzerrung des Ergebnisses, zu einem unzutreffenden Fazit und so zu falschen Schlussfolgerungen führen kann.