Seiteninhalt
27.07.2023

Müllsammelplatz lässt Rattenpopulation in Stralsunder Kedingshäger Straße wachsen

Zum Gesundheitsschutz ist Schädlingsbekämpfung nach dem Infektionsschutzgesetz nötig

Müllsammelplatz Kedinghäger Straße © Landkreis Vorpommern-Rügen
Müllsammelplatz Kedinghäger Straße © Landkreis Vorpommern-Rügen

Aus der Nachbarschaft an der Kedingshäger Straße / Ecke Heinrich-Heine-Ring wurden seit dem Frühjahr 2022 immer wieder Ratten am sogenannten „Müllcontainerplatz“ gemeldet. Das Areal ist für Anwohnende nicht nur optisch eine Belastung, sondern zunehmend ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko.

Wo sich Küchenabfälle, Haushalts- und Sperrmüll ungeschützt ansammeln, werden über kurz oder lang Schädlinge angezogen. Nach § 2 Nr. 12 des Infektionsschutzgesetzes gehören Ratten als Überträger vieler Krankheiten zu diesen Gesundheitsschädlingen: Neben Hantaviren oder Salmonellen, die für Menschen gesundheitsgefährdend sind, zählen dazu auch solche Erreger, die Tierseuchen wie Schweine- und Geflügelpest auslösen. Insgesamt wird Ratten die Übertragung von etwa 120 Infektionskrankheiten zugeschrieben.

Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Vorpommern-Rügen arbeitet Hand in Hand mit dem Fachdienst Umwelt, dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft sowie dem Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund zusammen: Um die weitere Ausbreitung der Nagerpopulation zu verhindern und somit das Infektionsrisiko zu minimieren, wird das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen die umliegenden Grundstückseigentümer weiterhin über die Zustände informieren. Eigentümer sind verpflichtet, laut Landesverordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (§ 2 GesSchädBLVO M-V), einen Befall mit Gesundheitsschädlingen zu bekämpfen. Sie müssen dazu eine Fachfirma zur Schädlingsbekämpfung auf dem Gelände beauftragen. Nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern dürfen ausschließlich Fachbetriebe diese Aufgabe durchführen.

Während Ratten normalerweise die Kanalisation bevorzugen, können sie beispielsweise aufgrund von Baustellen aus ihrem gewohnten Lebensraum vertrieben werden. Die REWA kommt der gezielten Schädlingsbekämpfung in ihrem Zuständigkeitsbereich auch nach. Die bislang durchgeführten Maßnahmen können an der betroffenen Adresse jedoch nicht greifen, wenn die hygienischen Zustände vor Ort die Rattenansiedlung zugleich befördern.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann selbst dazu beitragen, einen Rattenbefall zu vermeiden, wenn zum Beispiel

  • Speisereste und Lebensmittel nicht in der Toilette, sondern in der Biotonne entsorgt werden
  • Mülltonnen generell geschlossen gehalten werden
  • gelbe Säcke erst am Abholtag nach draußen gestellt werden
  • gebrauchte Habseligkeiten als Sperrmüll beim Entsorgungsdienst angemeldet und erst kurz vor dem Termin an die Straße gestellt werden, damit kein Sammelplatz entsteht, der Ratten Unterschlupf und Möglichkeiten zur Vermehrung bietet.

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen