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03.12.2021

Maßnahmen der Warnstufe Rot ab 5. Dezember 2021 im Landkreises Vorpommern-Rügen

Nach der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern gelten ab dem 5. Dezember 2021 im Landkreis Vorpommern-Rügen die Maßnahmen der Stufe 4 (rot), da der Landkreis sich seit drei aufeinanderfolgenden Tagen in einer höheren Stufe befindet.

LAGuS Stufenkarte 03.12.2021
LAGuS Stufenkarte 03.12.2021

Daher gelten im Landkreis Vorpommern-Rügen gemäß Corona-Landesverordnung ab dem 5. Dezember 2021 folgende zusätzliche Maßnahmen:

  • Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum: Innen bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten; außen bis zu 10 Personen unabhängig von der Haushaltsanzahl; private Zusammenkünfte in Gaststätten sowie gewerblich organisiert mit max. 30 Personen. Bei diesen Beschränkungen werden vollständig geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.
  • Die Landkreise und kreisfreien Städte haben Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen unter freiem Himmel oder mehr als 200 Personen in geschlossenen Räumen zu untersagen.
  • An Schulen hat jede Person, die sich in einem Schulgebäude oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
  • Es gilt in folgenden Bereichen die 2G-Pflicht (nur Geimpfte und Genesene haben Zugang):
    • sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels, mit Ausnahme vom Einzelhandel, der die Grundversorgung gewährleistet (wie Lebensmittelgeschäfte, Bücher- und Zeitungshandel, Blumenläden, Weihnachtsbaumverkauf, Bau- und Gartencenter, Apotheken, Drogerien, Tierhandel, Tankstellen usw.)
  • Es gilt in folgenden Bereichen 2G-Plus (nur Geimpfte und Genesene haben Zugang und müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Coronatest vorlegen):
    • Innen- und Außenbereiche von Volksfesten, Spezialmärkten, Jahrmärkten (bspw. Weihnachtsmärkte), Innenbereiche von Fahrschulen, Flugschulen, Jagdschulen, Angelschulen, Reitschulen und ähnliche Einrichtungen
    • Innenbereiche von Musik- und Jugendkunstschulen
    • Innenbereiche von Veranstaltungen, die der Daseinsfür- und -vorsorge dienen, Präsenzveranstaltungen, die der Berufsaus-, fort- oder -weiterbildungen, Veranstaltungen an Volkshochschulen, Lern- oder Förderangebote (sofern diese Veranstaltungen nicht dem Erwerb formaler Qualifikationen dienen)
    • Versammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien in Innenbereichen
    • vereinsbasierter Sport, auch für Personen unter 18 Jahren in Innenbereichen

Für Kinder und Jugendliche unter 7 Jahren besteht generell keine Testpflicht. Für 7 bis 11jährige entfallen die zusätzlichen Testungen bei 2G und 2G-Plus aufgrund der Schultestungen. Für Jugendliche von 12 bis einschließlich 17 Jahren gilt das gleiche bis 31.12.2021: Hier reicht durch die serielle Testung in der (Berufs-)Schule der Schülerausweis.

Eine Ausnahme bildet der Sport: In den Innenbereichen bleibt die Regelung der Stufe 4 (rot) auch für Kinder und Jugendliche mit 2G-Plus bestehen, nur wer geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet ist, darf in die Sporthalle.

Die Maßnahmen in Stufe 1 (grün), 2 (gelb) und 3 (orange) gelten zusätzlich zu denen in der Stufe 3.

Diese Maßnahmen und folgende Informationen sowie weitere aktuelle Informationen sind auch im Corona Infoportal MV unter dem Link: www.mv-corona.de veröffentlicht.

Link zur Öffentlichen Bekanntmachung des Landkreises Vorpommern-Rügen: Landkreis Vorpommern-Rügen (lk-vr.de)

(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen, Quelle: www.mv-corona.de)