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15.05.2014

Neubildung des Jugendhilfeausschusses

Am 25. Mai 2014 finden die Kommunalwahlen zum neuen Kreistag statt.

Nach der Konstituierung des Kreistages erfolgt auch die Besetzung der Ausschüsse, so auch des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 71 Abs.1, Ziffer 2, Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) als stimmberechtigte Mitglieder

• neben 9 Mitgliedern des Kreistages
• auch Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden. Insgesamt stehen für diese Träger 6 Plätze zur Verfügung.

Zu benennen sind also stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen der freien Wohlfahrtsverbände und der im Landkreis Vorpommern wirkenden anerkannten Jugendvereine.

Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.

Die Vorschläge sind bis zum 30. Mai 2014 zu richten an:

Landkreis Vorpommern-Rügen
Kreistagsbüro
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund


Folgende Angaben sind beizufügen:

• Name des anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe;

• Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des stimmberechtigten Mitgliedes und seines Stellvertreters.

Die bereits beim Landkreis Vorpommern-Rügen eingegangenen Vorschläge werden in der Vorschlagsliste für die Wahl im Kreistag berücksichtigt.

 

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen