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31.01.2014

Die nächste Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses findet am Mittwoch, 12. Februar 2014, um 17:00 Uhr im Raum 126 der Kreisverwaltung, Carl-Heydemann-Ring 67 in Stralsund, statt.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

  • Betriebssatzung des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Vorpommern-Rügen
  • Entschädigung der ehrenamtlichen Kräfte im Brand- unKatastrophenschutz
  • Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Landrates vom 20. November 2013 zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 für die Übernahme der Verpflegungskosten gem. § 18 Abs. 7 KiföG M-V
  • Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Landrates vom 18. Dezember 2013 zur Genehmigung von weiteren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 für die Übernahme der Verpflegungskosten gem. § 18 Abs. 7 KiföG M-V
  • Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Landrates vom 19. Dezember 2013 zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 für einmalige Leistungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II
  • Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Landrates vom 19. Dezember 2013 zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 für einmalige Leistungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 SGB II
  • Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Landrates vom 20. Dezember 2013 zur Genehmigung von weiteren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 für Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Landrates vom 20. Dezember 2013 zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 für Leistungen nach dem Asylbeweberleistungsgesetz
  • Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Landrates vom 20. Dezember 2013 zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII)
  • Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Landrates vom 23. Dezember 2013 zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 für Hilfen zur Erziehung
Im anschließenden nicht öffentlichen Teil geht es um Grundstücks-und Vertragsangelegenheiten.

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen