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05.05.2023

Unterhaltsvorschuss digital beantragen

Landkreis Vorpommern-Rügen bietet weitere Online-Leistung an

Online-Antragsstellung © pixabay
Online-Antragsstellung © pixabay

Kinder, die bei einem Elternteil leben, der ledig, geschieden, verwitwet oder getrennt lebend vom Ehegatten oder vom anderen Elternteil ist und diese vom anderen unterhaltspflichtigen Elternteil keinen oder unzureichenden Unterhalt erhalten, können einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten. In der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetz (OZG) im Landkreis Vorpommern-Rügen können jetzt anspruchsberechtigte Elternteile über das Serviceportal unterhaltsvorschuss-online.de einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss online stellen.

Für die Zertifizierung wird der elektronische Personalausweis benötigt. Ist der elektronische Personalsauweis nicht vorhanden, gilt der Antrag als wirksam gestellt, wenn der Mantelbogen, der handschriftlich im Original zu unterschreiben und postalisch an die Unterhaltsvorschusskasse übersandt werden muss, beim Landkreis Vorpommern-Rügen eingegangen ist. Die Antragsteller werden bei der Online-Beantragung explizit durch den Antrag geführt und können auch maßgebliche Unterlagen, die für die Antragstellung notwendig sind, gleichzeitig hochladen und dem Antrag beifügen. Das System stellt einen Nachweis für den Antrag bereit.

Weitere Informationen zu der Leistung des Unterhaltsvorschusses und eine direkte Verlinkung zu dem digitalen Antrag sind unter: Unterhaltsvorschuss / LK Vorpommern-Rügen Web (lk-vr.de) veröffentlicht.

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen