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27.04.2020

Vereinsrecht während der Corona-Krise

Wie dürfen Vereine während der Corona-Krise mit Kontaktverbot arbeiten, um weiterhin das Vereinsleben am Laufen zu halten? Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Folgen des faktischen Versammlungsverbots für die Zivilgesellschaft abfedern und zu Rechtssicherheit in den Vereinen führen soll.

Vereine können künftig Vorstand- und Mitgliederversammlungen im Internet - via Skype, Telefon, E-Mail - durchführen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in ihrer Satzung steht. mehr hier