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Ehrenamtssuche
Viele Bürgerinnen und Bürger möchten sich engagieren, wissen aber nicht wie und wo. Hier finden Sie Projekte, für die ehrenamtliche Mitarbeiter gesucht werden!
Kein passendes Angebot dabei, dann wenden Sie sich an die MitMachZentrale: Telefon: +49 (157) 50 14 75 03
Suchergebnis (2 Angebote)
Angebot Nr. 1
Einrichtung:
Betreuungsverein Jugendfreizeit e.V.
Betreuungsverein Jugendfreizeit e.V.
Kurzbeschreibung der Tätigkeit:
Der Betreuer ist der rechtliche Vertreter des Betreuten. Seine Pflichten sind im Bürgerlichen
Gesetzbuch §§ 1896 BGB und folgende geregelt. Seine Aufgaben sind unter anderem
• den Betreuten zu beraten und zu unterstützen
• die vorhandenen Fähigkeiten zu fördern und zu stärken
• nach den Bedürfnissen und im Interesse des Betreuten zu handeln
Zahlreiche Pflichten
Der Betreuer kümmert sich je nach dem ihm zugewiesenen Aufgabenbereich beispielsweise
um die finanziellen Verhältnisse des Betreuten. Er sorgt dafür, dass Schulden reguliert oder
Ansprüche geltend gemacht werden. Er erledigt Behördengänge und Antragstellungen. Im
Bereich der Gesundheitsvorsorge organisiert er notwendige Arztbesuche und stellt eine
ausreichende medizinische Versorgung zum Beispiel durch Pflegedienste sicher.
Der gesetzliche Betreuer unterstützt den Betreuten gegebenenfalls bei der Suche nach
geeignetem Wohnraum und kümmert sich um die vertraglichen Verhältnisse. Er kann den
Aufenthalt des Betreuten bestimmen und, wenn erforderlich, die Unterbringung in geeigneten
Institutionen veranlassen.
Die ehrenamtlichen Betreuer erhalten für jeden Betreuten eine Aufwandsentschädigung von
jährlich 323,00 €.
Der Betreuungsverein Jugendfreizeit e.V. ist als anerkannter Betreuungsverein stets bemüht,
ehrenamtliche Betreuer bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Eine gute Zusammenfassung ist unter dem Link: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuer_(Ehrenamt) zu finden.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Details anzeigen
Der Betreuer ist der rechtliche Vertreter des Betreuten. Seine Pflichten sind im Bürgerlichen
Gesetzbuch §§ 1896 BGB und folgende geregelt. Seine Aufgaben sind unter anderem
• den Betreuten zu beraten und zu unterstützen
• die vorhandenen Fähigkeiten zu fördern und zu stärken
• nach den Bedürfnissen und im Interesse des Betreuten zu handeln
Zahlreiche Pflichten
Der Betreuer kümmert sich je nach dem ihm zugewiesenen Aufgabenbereich beispielsweise
um die finanziellen Verhältnisse des Betreuten. Er sorgt dafür, dass Schulden reguliert oder
Ansprüche geltend gemacht werden. Er erledigt Behördengänge und Antragstellungen. Im
Bereich der Gesundheitsvorsorge organisiert er notwendige Arztbesuche und stellt eine
ausreichende medizinische Versorgung zum Beispiel durch Pflegedienste sicher.
Der gesetzliche Betreuer unterstützt den Betreuten gegebenenfalls bei der Suche nach
geeignetem Wohnraum und kümmert sich um die vertraglichen Verhältnisse. Er kann den
Aufenthalt des Betreuten bestimmen und, wenn erforderlich, die Unterbringung in geeigneten
Institutionen veranlassen.
Die ehrenamtlichen Betreuer erhalten für jeden Betreuten eine Aufwandsentschädigung von
jährlich 323,00 €.
Der Betreuungsverein Jugendfreizeit e.V. ist als anerkannter Betreuungsverein stets bemüht,
ehrenamtliche Betreuer bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Eine gute Zusammenfassung ist unter dem Link: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuer_(Ehrenamt) zu finden.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
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Angebot Nr. 2
Einrichtung:
KISS
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen
KISS
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen
Kurzbeschreibung der Tätigkeit:
- Koordination der Selbsthilfegruppen im Landkreis VR
- Begleitung von Gruppengründungen
- Ehrenamtsunterstützung
- Netzwerk und Öffentlichkeitsarbeit
Details anzeigen
- Koordination der Selbsthilfegruppen im Landkreis VR
- Begleitung von Gruppengründungen
- Ehrenamtsunterstützung
- Netzwerk und Öffentlichkeitsarbeit
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