Geflügelpest
Bekanntmachungen:
- Allgemeinverfügung Nr. 9/2024 vom 27. November 2024:
Tierseuchenrechtliche Allemeinverfügung Nr. 09/2024 zur Festlegung einer Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI) - Allgemeinverfügung Nr. 8/2024 vom 25. September 2024:
Allgemeinverfügung Nr. 8/2024 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 7/2024 - Allgemeinverfügung Nr. 7/2024 vom 14. August 2024:
Tierseuchen rechtliche Allgemeinverfügung Nr. 07/2024 zur Festlegung einer Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI)
- Allgemeinverfügung Nr. 6/2024 vom 7. März 2024:
Allgemeinverfügung Nr. 6/2024 zur Aufhebung_ der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen Nr. 4/2024 und 5/2024
- Allgemeinverfügung Nr. 5/2024 vom 1. März 2024:
Allgemeinverfügung Nr. 5/2024 zur Aufhebung von Punkt 2.1 der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 4/2024 zur Errichtung einer Sperrzone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAl) - Allgemeinverfügung Nr. 4/2024 vom 5. Februar 2024:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4/2024 - Einrichtung einer Sperrzone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI) - Allgemeinverfügung Nr. 3/2024 vom 5. Februar 2024:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 3/2024 zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen Nr. 1/2024 und 2/2024 - Allgemeinverfügung Nr.2/2024 vom 26. Januar 2024:
Allgemeinverfügung Nr. 2 / 2024 zur Aufhebung von Punkt 2 der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 1 / 2024 zur Festlegungeiner Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza - Allgemeinverfügung Nr.1/2024 vom 4. Januar 2024:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr.1/2024 zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza
FAQ
Was sind die Symptome der Geflügelpest?
Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich.
Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.
Wie wird die Erkrankung übertragen?
Das Virus kann einerseits über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wild lebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie erkranken selbst nicht an Geflügelpest, können das Virus aber über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft.
Andererseits ist auch die indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiter verbreitet werden.
Wie können Hobbyhalter ihr Geflügel schützen?
Folgende Schutzmaßnahmen können ergriffen werden:
- Kein Kontakt zu Wildvögeln
- Kein Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- Stall vor unbefugtem Zutritt sichern
- Nur Personen in den Bestand lassen, die diesen unbedingt aufsuchen müssen
- Tragen von Schutzkleidung
- Hände und Schuhe vor Betreten des Stalls desinfizieren
- Kein Besuch von anderen Geflügelbeständen
- Guter baulicher Zustand der Stallungen
- Regelmäßige Schadnager-Bekämpfung
- Eierkartons nur einmal verwenden
Wie wird die Geflügelpest bekämpft?
Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden. Zur Überprüfung des Verdachtes auf Geflügelpest entnehmen die Veterinärbehörden Proben. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore gebracht. Bestätigt sich der Verdacht, werden vor Ort Maßnahmen durch das Veterinäramt angeordnet.
Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Darum werden zuerst die Aufstallung des Hausgeflügels angewiesen und von der Geflügelpest betroffene Geflügelhaltungen geräumt. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Weitere Maßnahmen werden in Abhängigkeit des Seuchengeschehens getroffen.
Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch eine optimale Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.
Ist der Erreger auf den Menschen übertragbar?
Laut Robert-Koch-Institut haben bisherige Erfahrungen gezeigt, dass vor allem Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Robert-Koch-Institut: Antworten des Robert Koch-Instituts auf Fragen zur Geflügelpest
Können Geflügelfleisch und Eier weiterhin verzehrt werden?
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher abgetötet wird.
Grundsätzlich sollten bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch die allgemeinen Hygieneregeln (siehe unten) Beachtung finden.
Ist der Erreger auf Haustiere übertragbar?
In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiter verbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunde und Katzen – mit toten oder kranken Tieren verhindert werden.
Was sollte man tun, wenn man einen toten Vogel findet?
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.
Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein! Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Veterinäramt benachrichtigen (Tel +49 (03831) 357-24 60). An den Wochenenden und Feiertagen nimmt diese Meldungen auch die Rettungsleitstelle Stralsund unter +49 (03831) 2838-0 entgegen.
Hygieneregeln
1. Reinigung und Sauberkeit
Gefährliche Mikroorganismen können sich in der Erde und dem Wasser befinden oder können durch Tiere und Menschen übertragen werden. Gerade bei der Arbeit in der Küche können Mikroorganismen durch den Kontakt zu Arbeitsflächen, Schneidbrettern, Besteck und anderen Gerätschaften auf das Lebensmittel gelangen. Um sich davor zu schützen, ist Reinigung und Sauberkeit im Haushalt von enormer Wichtigkeit.
Darum gilt:
- Die Hände vor der Zubereitung und dem Essen gründlich waschen – besonders nach dem Toilettengang, Tierkontakten, Gartenarbeiten und Windelnwechseln.
- Messer, Besteck, Schneidbretter und andere Gerätschaften in der Küche müssen nach dem Kontakt mit rohem Fleisch, Geflügel, rohen Eiern, Fisch und Meerestieren sowie rohen pflanzlichen Produkten gründlich gereinigt werden.
- Für die Zubereitung von Fleisch und Fisch sollten Schneidbretter mit glatter Oberfläche verwendet werden.
- Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich abwaschen.
- Zum Waschen, Kochen und Spülen immer Trinkwasser verwenden.
- Lebensmittel und Küchenbereiche vor Insekten, Haustieren und anderen Tieren schützen.
- Den Kühlschrank regelmäßig reinigen – Vorsicht: Dabei keine Scheuermilch verwenden, da dadurch die Oberflächen zerkratzt und uneben werden.
- Küchentücher regelmäßig wechseln und bei hohen Temperaturen waschen.
- Wunden an den Händen vor der Essenszubereitung mit einem wasserundurchlässigen Verband abdecken.
- Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen.
2. EinkaufDie hygienische Sicherheit der Lebensmittel kann schon beim Einkauf beeinflusst werden. Daher sollten die Waren sorgfältig ausgewählt werden und sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Darum gilt:
3. LagerungDurch die richtige Lagerung kann die Haltbarkeit der Lebensmittel positiv beeinflusst werden. Zudem werden sie vor der Kontamination mit Mikroorganismen, durch den Kontakt mit Insekten, Nagern und anderen Tieren, geschützt. Darum gilt:
4. ErhitzungBesonders bei Raumtemperatur vermehren sich Mikroorganismen in Lebensmitteln sehr schnell. Untersuchungen haben gezeigt, dass Lebensmittel, die über 70°C erhitzt wurden, in der Regel als sicher einzustufen sind. Besonders bei empfindlichen Nahrungsmitteln wie Hackfleisch, Fleisch, Geflügel, Eier und Rohmilch ist es wichtig, eine ausreichende Erhitzung einzuhalten. Darum gilt:
5. KühlungBei höheren Temperaturen vermehren sich Bakterien in der Regel schneller. Das Temperaturoptimum liegt bei den meisten Mikroorganismen in einem Bereich von 25-40°C. Um das Keimwachstum zu vermindern beziehungsweise zu stoppen, sollten leicht verderbliche Lebensmittel schnellstmöglich gekühlt oder eingefroren werden. Der Kühlschrank sollte auf Temperaturen von maximal + 7°C und der Gefrierschrank auf -18°C bis -20°C eingestellt sein. Das Keimwachstum ist bei Kühlschranktemperatur stark vermindert, es gibt jedoch auch Mikroorganismen, die sich bei diesen Temperaturen noch vermehren können. Darum gilt:
6. VerarbeitungDie Verarbeitung spielt bei der Lebensmittelhygiene eine wichtige Rolle. Um die Übertragung von Keimen von einem auf das andere Lebensmittel zu vermeiden, sollten bestimmte Waren getrennt von einander gelagert und zubereitet werden. Auch die Haltbarkeit kann durch eine Trennung bestimmter Produkte positiv beeinflusst werden. Darum gilt:
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Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie bei den folgenden Institutionen:
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR):
- World Health Organization (WHO): Fünf Schlüssel zu sicheren Lebensmitteln
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Europäisches Zentrum zur Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ecdc): The European Union summary report on trends and sources of zoonoses, zoonotic agents and food-borne outbreaks in 2013
Was ist Geflügelpest?
Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich.
Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen („wenig krank machenden“) und den hoch pathogenen („stark krank machenden“) Influenzaviren, unterscheiden. Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (z. B. H5N8) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Nur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.
Was bedeuten »H« und »N«?
Bei Geflügelpest unterscheidet man zwischen einer niedrig- und einer hochpathogenen Form. Aviäre Influenzaviren gehören zur Gruppe der Influenza A-Viren. Diese verfügen über zwei Oberflächenproteine - das Hämagglutinin (H) und die Neuraminidase (N). Es gibt verschiedenste Varianten dieser Oberflächenproteine. Diese Stoffe können in unterschiedlicher Form kombiniert und ansteckend sein, so entstehen Namen wie H5N8.
Wo kommt das Virus her?
Wildgeflügel (insbesondere Enten und Gänse) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Die Tiere sind häufig Virusträger, ohne selbst zu erkranken. Aviäre Influenzaviren sind weltweit verbreitet.
Hinweise zu Verbringungsregeln
Bei Ausbruch der Geflügelpest werden Sperrzonen eingerichtet, in denen bestimmte Regeln zu beachten sind. Im nachfolgenden Merkblatt können Sie sich über die Verbringungsregelungen informieren:
Gefluegelpest_Merkblatt_Verbringungsregelungen_Tiere_tierische_Produkte