Jobcenter von Haushaltssperre des Bundes betroffen
Neue Angebote können durch das Jobcenter Vorpommern-Rügen nicht mehr bewilligt werden
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige hauswirtschaftliche Sperre für die aktivierenden Eingliederungs- und Förderleistungen aller Jobcenter erlassen. Neue Angebote, mit denen arbeitslose Menschen dabei unterstützt werden, ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden, können daher ab sofort durch das Jobcenter Vorpommern-Rügen nicht mehr bewilligt werden. Davon betroffen sind insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen, neue Arbeitsgelegenheiten und Aktivierungsmaßnahmen. Bisher ausgegebene Gutscheine und bewilligte Maßnahmen bleiben von der Haushaltssperre unberührt.
Die Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger zur Sicherung des Lebensunterhaltes, wie zum Beispiel die Regelleistungen, Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft und Heizung, sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.