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11.01.2024

Fahrerlaubnisbehörde teilweise wieder arbeitsfähig

Aktuelle Information vom 11. Januar 2024

 © Pixabay
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Ab sofort ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen wieder beschränkt arbeitsfähig. Bürgerinnen und Bürger können ein Großteil ihre Führerscheinangelegenheiten an allen Standorten der Kreisverwaltung erledigen. Hierfür ist vorab eine Terminvereinbarung über die Behördennummer 115 zwingend erforderlich.

Berufskraftfahrer, die einen Kartenführerschein und/oder Fahrerkarte bzw. Fahrerqualifizierungsnachweis benötigen, werden vorerst mittels einer Ausnahmegenehmigung über die Fahrerlaubnisbehörden der Hansestädte Greifswald und Stralsund bearbeitet. Termine werden ebenfalls ausschließlich über die Behördennnummer 115 vergeben.

Der Führerscheinpflichtumtausch ist nach wie vor nicht möglich. Dies betrifft Einwohnerinnen und Einwohner der Jahrgänge 1965 bis 1970. Die Umtauschfrist wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Weitere Informationen hierzu folgen im Frühjahr.

Wir bitten um Verständnis und informieren weiterhin aktuell unter www.lk-vr.de/Willkommen/Aktuelles/ und www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Allgemeine-Ordnung/Katastrophenschutz/Ausfall-IT-Systeme

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen