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Informationen für ukrainische Geflüchtete

Den gemeinsamen Brief des BMAS, des Sonderbeauftragten der Bundes­regierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sowie der Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik können Sie sich hier in deutscher und ukrainischer Sprache ansehen.

Die Geflüchteten werden auf die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen zur Arbeitsmarkt­integration hingewiesen. Es wird dabei auch deutlich gemacht, dass eine Arbeitsaufnahme in Deutschland erwartet wird und für alle Beteiligten von Vorteil ist.


Quelle: Informationen für ukrainische Geflüchtete - BMAS

12.04.2024 
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)