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Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden

Nr. 99108021224000

Volltext

Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Lageplan und Skizze

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden

Kosten

keine

Frist

keine

Formulare

nicht erforderlich

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Ansprechpunkt

abhängig von der Organisationsstruktur

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

Verfahrensablauf

Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

Zuständige Stelle

Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.10.2013
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern