Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Nr. 99108021224000Volltext
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Kosten
keine
Frist
keine
Formulare
nicht erforderlich
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Ansprechpunkt
abhängig von der Organisationsstruktur
Urheber
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern