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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres (§ weitere Vorschriften hinsichtlich des Mindestalters bleiben unberührt)
- erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
- Persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
- Sachkunde (§ 7 WaffG i. V. m. § 1 bis 3 AWaffV)
- Bedürfnisnachweis (§ 8 WaffG jeweils i. V. m. den §§ 13, 14, 16 bis 20 WaffG)
Beizubringende Unterlagen
Bitte bringen Sie zu persönlichen Vorsprachen immer ein Ausweisdokument sowie Ihre bereits vorhandenen waffenrechtlichen und jagdrechtlichen Dokumente mit und gehen Sie sicher, dass Sie vor Ort nach den gesetzlichen Grundlagen schriftliche Angaben tätigen können.
+ Grundantrag
- Sportschützen:Bedürfnisbescheinigung Ihres Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes (§ 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 WaffG)
- Jäger: gültiger Jagdschein
- Brauchtumsschützen: Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung anerkannt, wenn durch eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung glaubhaft gemacht ist, dass diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigt werden.
- Sammler: Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung der beabsichtigten Anlegung oder Erweiterung einer Waffensammlung (§ 17 Abs. 1 WaffG)
- Waffen- und Munitionssachverständige:
Nachweise, die eine Befähigung zum Waffen- und Munitionssachverständigen dokumentieren; z. B. berufliche Ausbildung, besonders hervorzuhebende, insbesondere wissenschaftliche oder gutachterliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Waffen und Munition (§ 18 Abs. 1 WaffG) - Erbe: Erbnachweis, gegebenenfalls Verzichtserklärung der übrigen Erben
(§ 20 WaffG) - gefährdete Personen: Sie müssen nachweislich glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der Erwerb und Besitz einer Schusswaffe geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern.
+ Nachweis für die sichere Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen (Waffenschrank)
Formulare
Kosten
Kostenverordnung Innenministerium – IMKostVO M-V, Tarifstelle 9
Rechtsgrundlagen
- Waffengesetz
- Allgemeine-Waffengesetz-Verordnung