Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI)
anonym - kostenlos - individuell
Herzlich Willkommen bei der Beratung des Landkreises Vorpommern-Rügen zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen.
Bei uns können Sie sich anonym, kostenlos und individuell beraten lassen.
Beratung und Diagnostik
Wir informieren und beraten zu Infektionsrisiken, Übertragungswegen und Schutzmöglichkeiten in Bezug auf HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI).
Das Beratungsgespräch findet vertraulich und unter Schweigepflicht statt. Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht.
Möchten Sie ihr individuelles Infektionsrisiko klären? In Verbindung mit einem persönlichen Beratungsgespräch ist eine kostenlose HIV-Testung für jede Person möglich. Der HIV-Test ist ab sechs Wochen nach einer möglichen Ansteckung sinnvoll und erfolgt über eine Blutentnahme. Bei bestehendem Risiko sind auch kostenlose Tests auf andere sexuell übertragbare Infektionen möglich. Diese werden in der Regel in einer Urinprobe oder einem Abstrich untersucht.
Die Auswertung des Untersuchungsmaterials erfolgt im Labor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Rostock. Im Durchschnitt liegen nach ca. 3 bis 5 Tagen die Ergebnisse im Gesundheitsamt vor.
Bei Beschwerden sollten sie direkt einen niedergelassenen Facharzt aufsuchen.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie telefonisch und anonym einen Termin zur Beratung bzw. Testung, damit wir für Sie genügend Zeit einplanen können.
Zum vereinbarten Termin finden Sie uns im Landratsamt, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund im Erdgeschoss, Zimmer 010.
Kosten
Die Beratung im Gesundheitsamt zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen ist kostenlos. Auch eine Testung auf HIV kann jeder Person kostenlos angeboten werden.
Ob auch Testungen auf andere STIen kostenlos möglich sind, richtet sich nach dem Risiko und wird im Rahmen der Beratung gemeinsam besprochen.
Rechtliche Grundlagen
Die Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen erfolgt auf Basis von Paragraphen aus Bundes- und Landesgesetzen:
- §19 Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen, Infektionsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__19.html
- §19 Sexuell übertragbare Krankheiten, Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG M-V: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-%C3%96GDGMVV11P19
Weiterführende Informationen
Auf folgenden Seiten sind weitere Informationen zu sexuell übertragbaren Infektionen und vorbeugenden Maßnahmen zu finden:
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/sexuell-uebertragbare-infektionen-sti
- https://www.oeffentlichergesundheitsdienst.de/hilft/beratungsangebote/sti-sexuell-uebertragbare-infektionen
- https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Sexuell-und-durch-Blut-uebertragene-Krankheiten/sexuell-und-durch-blut-uebertragene-krankheiten.html
- https://gesund.bund.de/sexuell-uebertragbare-infektionen-sti
- https://www.sexuelle-gesundheit-mv.de/fileadmin/user_upload/Downloads/STI_Merkblaetter_de.pdf
- https://www.liebesleben.de/
- https://www.sexuelle-gesundheit-mv.de/
- https://www.aidshilfe.de/de
