Schülerbeförderung
Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist Träger der Schülerbeförderung für alle in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler.
Die Beförderung erfolgt in der Regel:
- im öffentlichen Linienverkehr mit den Bussen der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) oder
- im Wege einer Kostenerstattung für Bahnfahrkarten.
Antragstellung
- Nur Busnutzung:
Ein Antrag ist zu Beginn der Schulpflicht zu stellen, danach nur, wenn sich persönliche oder schulische Daten ändern (z. B. Umzug, Schulwechsel).
- sonstige Beförderungsmittel (Bahn - auch bei Teilstrecken, individuelle Beförderung, PKW Erstattung etc.):
In diesen Fällen ist für jedes Schuljahr ein neuer Antrag erforderlich. Ohne vorherigen Antrag ist eine Fahrkostenabrechnung/Beförderung nicht möglich.
Weitere Informationen
- Alle notwendigen Formulare finden Sie im Downloadbereich.
- Auf den folgenden Seiten erhalten Sie ausführliche Informationen zur Schülerbeförderung im Landkreis Vorpommern-Rügen.
Im FAQ-Bereich sind die wichtigsten Fragen bereits beantwortet, ergänzt um Hinweise zu den jeweiligen Voraussetzungen.
Datenschutzhinweise
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Aufwandserstattung zur Ausstellung der Sammelzeitkarte/Schülernetzkarte verarbeitet. Umfangreiche Informationen entsprechend der Art. 13 und 14 DSGVO, insbesondere zu den Betroffenenrechten, können auf der Homepage des Landkreises unter
https://www.lk-vr.de/Quicknavigation/Datenschutz/
unter dem Menüpunkt Informationsschreiben nach DSGVO –Fachdienst Gebäudemanagement und Schulen eingesehen werden.
