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Schülerbeförderung

Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist Träger der Schülerbeförderung für alle in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler.

Die Beförderung erfolgt in der Regel:

  • im öffentlichen Linienverkehr mit den Bussen der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) oder
  • im Wege einer Kostenerstattung für Bahnfahrkarten.

Antragstellung

  • Nur Busnutzung:
    Ein Antrag ist zu Beginn der Schulpflicht zu stellen, danach nur, wenn sich persönliche oder schulische Daten ändern (z. B. Umzug, Schulwechsel).
  • sonstige Beförderungsmittel (Bahn - auch bei Teilstrecken, individuelle Beförderung, PKW Erstattung etc.):
    In diesen Fällen ist für jedes Schuljahr ein neuer Antrag erforderlich. Ohne vorherigen Antrag ist eine Fahrkostenabrechnung/Beförderung nicht möglich.

Weitere Informationen

  • Alle notwendigen Formulare finden Sie im Downloadbereich.
  • Auf den folgenden Seiten erhalten Sie ausführliche Informationen zur Schülerbeförderung im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Im FAQ-Bereich sind die wichtigsten Fragen bereits beantwortet, ergänzt um Hinweise zu den jeweiligen Voraussetzungen.


Datenschutzhinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Aufwandserstattung zur Ausstellung der Sammelzeitkarte/Schülernetzkarte verarbeitet. Umfangreiche Informationen entsprechend der Art. 13 und 14 DSGVO, insbesondere zu den Betroffenenrechten, können auf der Homepage des Landkreises unter

https://www.lk-vr.de/Quicknavigation/Datenschutz/ 

unter dem Menüpunkt Informationsschreiben nach DSGVO –Fachdienst Gebäudemanagement und Schulen eingesehen werden.