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Mitführen von Betäubungsmitteln
Wer Betäubungsmittel bei einer Reise mit ins Ausland nehmen muss, benötigt eine amtsärztliche Beglaubigung.
Voraussetzungen
- Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Vom Haus- oder Facharzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens
Kosten
- Pro Person 20 Euro
- Personen unter 18 Jahren kostenfrei
Terminvergabe
- Termine vor Ort am Standort Stralsund können telefonisch unter 03831 357 2387 vereinbart werden