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Mitführen von Betäubungsmitteln

Wer Betäubungsmittel bei einer Reise mit ins Ausland nehmen muss, benötigt eine amtsärztliche Beglaubigung.

Voraussetzungen

  • Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vom Haus- oder Facharzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens

Kosten

  • Pro Person 20 Euro
  • Personen unter 18 Jahren kostenfrei

Terminvergabe

  • Termine vor Ort am Standort Stralsund können telefonisch unter 03831 357 2387 vereinbart werden