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Sport- und Prüfungstauglichkeiten

Wann benötige ich eine amtsärztliche Bescheinigung?

  • wenn ich bei einer Prüfung krank bin und nicht teilnehmen kann
  • wenn ich krankheitsbedingt eine schriftliche Arbeit (zum Beispiel Masterarbeit, Hausarbeit) nicht fristgerecht fertig stellen kann
  • wenn ich längerfristig nicht am Sportunterricht teilnehmen kann

Voraussetzungen

  • Notwendigkeit einer amtsärztlichen Bescheinigung laut Prüfungs- oder Ausbildungsordnung
  • Schüler und Schülerinnen werden im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst untersucht

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ärztliche Befunde, falls vorhanden

Zusätzlich bei Prüfungstauglichkeiten

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Haus- oder Facharzt

Zusätzlich bei Sporttauglichkeiten

  • Fachärztliche Sportbefreiung (Vordruck ist zu verwenden)

Kosten

  • Prüfungstauglickeit  25 Euro
  • Sporttauglichkeit      20 Euro

Terminvergabe

Termine vor Ort am Standort Stralsund können telefonisch unter 03831 357 2387 vereinbart werden

Gesetzliche Grundlagen