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Sport- und Prüfungstauglichkeiten
Wann benötige ich eine amtsärztliche Bescheinigung?
- wenn ich bei einer Prüfung krank bin und nicht teilnehmen kann
- wenn ich krankheitsbedingt eine schriftliche Arbeit (zum Beispiel Masterarbeit, Hausarbeit) nicht fristgerecht fertig stellen kann
- wenn ich längerfristig nicht am Sportunterricht teilnehmen kann
Voraussetzungen
- Notwendigkeit einer amtsärztlichen Bescheinigung laut Prüfungs- oder Ausbildungsordnung
- Schüler und Schülerinnen werden im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst untersucht
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ärztliche Befunde, falls vorhanden
Zusätzlich bei Prüfungstauglichkeiten
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Haus- oder Facharzt
Zusätzlich bei Sporttauglichkeiten
- Fachärztliche Sportbefreiung (Vordruck ist zu verwenden)
Kosten
- Prüfungstauglickeit 25 Euro
- Sporttauglichkeit 20 Euro
Terminvergabe
Termine vor Ort am Standort Stralsund können telefonisch unter 03831 357 2387 vereinbart werden
Gesetzliche Grundlagen
- § 26 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land M-V
- jeweilige Prüfungs- oder Ausbildungsordnung