Denkmale - Informationen und Formulare
Hier finden Sie grundlegende Informationen zu Bau- und Bodendenkmalen sowie zur Denkmal-AfA. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Informationen
Steuerliche Vorteile (Denkmal - AfA)
Formulare
Denkmalrechtliche Genehmigung gemäß § 7 Abs. 1 DSchG M-V
+ Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
Denkmal - AfA
Für Gebäude in Vermietung, Wohn- oder gewerblicher Nutzung (steuerliche Begünstigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b EStG) reichen Sie bitte
folgende Unterlagen ein.
zur vorläufigen Bescheinigung (empfohlen für Bauträger/Generalübernehmer sowie größere, längerfristige Maßnahmen)
+ Antrag auf vorläufige Bescheinigung / Zusicherung nach § 38 VwVfG M-V (gebührenfrei)
+ Denkmalpflegerische Zielstellung (DZ) mit der Bestätigung durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in
Schwerin
+ alle erforderlichen Genehmigungen (denkmalrechtliche ~, Baugenehmigung etc.)
+ Muster zur Tabelle der geplanten Maßnahmen
+ Vollmacht des Eigentümers/Bauherren
* Für vorläufige Bescheinigungen sind gegebenenfalls vereinfachte Verfahrensweisen möglich. Ob diese für Ihr
Vorhaben in Frage kommen, erfahren Sie bei unserem Mitarbeiter, Herrn Kinkeldey.
zur abschließenden Bescheinigung
+ Antrag auf endgültige Bescheinigung zur steuerlichen Begünstigung (gebührenpflichtig)
+ Abstimmungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen bezüglich der
steuerlichen Begünstigung. Diese Abstimmungen müssen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme erfolgt sein. Sie
können nicht nachträglich erfolgen. Fehlen die Abstimmungen ist eine steuerliche Begünstigung generell nicht
mehr möglich.
+ alle erforderlichen Genehmigungen (denkmalrechtliche ~, Baugenehmigung etc.)
+ Schlussrechnungen und Kassenbelege im Original sind entsprechend der "Vorlage zur Aufstellung der Kosten" zu
ordnen und zu beschriften. Abschläge, Angebote sowie jegliche Kopien werden nicht anerkannt.
+ Vorlage zur Aufstellung der Kosten
+ Zahlungsnachweise (i.d.R. Kontoauszüge) sind an die jeweilige Schlussrechnung zu heften. Fehlen die Zahlungsnach-
weise, werden ausnahmslos alle Skonti, Rabatte und sonstige Nachlässe als gezogen heraus gerechnet.
+ Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Notarvertrag oder gleichwertige)
+ Vollmacht des Eigentümers/Bauherren
Fassung für Bauträger, Generalübernehmer, Funktionsträger etc. zur abschließenden Bescheinigung
+ Antrag auf endgültige Bescheinigung zur steuerlichen Begünstigung (gebührenpflichtig)
+ Abstimmungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen bezüglich der
steuerlichen Begünstigung. Diese Abstimmungen müssen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme erfolgt sein. Sie
können nicht nachträglich erfolgen. Fehlen die Abstimmungen ist eine steuerliche Begünstigung generell nicht
mehr möglich.
+ alle erforderlichen Genehmigungen (denkmalrechtliche ~, Baugenehmigung etc.)
+ Schlussrechnungen und Kassenbelege im Original sind entsprechend der "Vorlage zur Aufstellung der Kosten" zu
ordnen und zu beschriften. Abschläge, Angebote sowie jegliche Kopien werden nicht anerkannt.
+ Vorlage zur Aufstellung der Kosten
+ Zahlungsnachweise (i.d.R. Kontoauszüge) sind an die jeweilige Schlussrechnung zu heften. Fehlen die Zahlungs-
nachweise, werden ausnahmslos alle Skonti, Rabatte und sonstige Nachlässe als gezogen heraus gerechnet.
+ Vollmachten aller Käufer zur Beantragung der Bescheinigungen (Minimalfassung zum Download)
+ Vorlage zur Aufstellung der Funktionsträgergebühren etc.
+ Muster zur Aufteilung nach Teilobjekten/Wohn- oder Teileigentumseinheiten
* Für Bauträger und Generalübernehmer sind gegebenenfalls alternative Verfahrensweisen möglich. Ob diese
für Ihr Vorhaben in Frage kommen, erfahren Sie bei unserem Mitarbeiter, Herrn Kinkeldey.
Für Parkanlagen, Kunstsammlungen, Ruinen, Bodendenkmale etc. (steuerliche Begünstigung gemäß § 10g EStG) reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein.
zur vorläufigen Bescheinigung (empfohlen für größere, längerfristige Maßnahmen, z.B. jährlich wiederkehrende Parkpflege)
+ Antrag auf vorläufige Bescheinigung / Zusicherung nach § 38 VwVfG M-V (gebührenfrei)
+ Denkmalpflegerische Zielstellung (DZ) mit der Bestätigung durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in
Schwerin
+ Alle erforderlichen Genehmigungen (denkmalrechtliche ~, naturschutzrechtliche ~, Baugenehmigung etc.)
+ Muster zur Tabelle der geplanten Maßnahmen
+ Vollmacht des Eigentümers/Bauherrn
* Für vorläufige Bescheinigungen sind gegebenenfalls vereinfachte Verfahrensweisen möglich. Ob diese für Ihr
Vorhaben in Frage kommen, erfahren Sie bei unserem Mitarbeiter, Herrn Kinkeldey.
zur abschließenden Bescheinigung
+ Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen bezüglich der
steuerlichen Begünstigung. Diese Abstimmungen müssen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme erfolgt sein. Sie
können nicht nachträglich erfolgen. Fehlen diese Abstimmungen ist eine steuerliche Begünstigung generell nicht
mehr möglich.
+ alle erforderlichen Genehmigungen (denkmalrechtliche ~, naturschutzrechtliche ~, Baugenehmigung etc.)
+ Schriftliche Erklärung des Eigentümers, in welchem Umfang das Denkmal öffentlich zugänglich ist.
+ Schlussrechnungen und Kassenbelege im Original sind entsprechend der "Vorlage zur Aufstellung der Kosten" zu
ordnen und zu beschriften. Abschläge, Angebote sowie jegliche Kopien werden nicht anerkannt.
+ Vorlage zur Aufstellung der Kosten
+ Zahlungsnachweise (i.d.R. Kontoauszüge) sind an die jeweilige Schlussrechnung zu heften. Fehlen die Zahlungsnach-
weise, werden ausnahmslos alle Skonti, Rabatte und sonstige Nachlässe als gezogen angerechnet.
+ Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Notarvertrag oder gleichwertige)
+ Vollmacht des Eigentümers/Bauherren
Für Denkmalbereiche sind nur Maßnahmen an der Gebäudehülle (§§ 7i, 10f, 11b EStG) steuerlich begünstigungsfähig, die zum Erhalt des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes des Denkmalbereiches erforderlich sind. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Denkmalbereichsverordnung bereits bestanden haben. Jegliche später erfolgten Neubauten sind nicht begünstigungsfähig. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind dieselben, wie oben beschrieben.
Ansprechpartner/in
Thomas Edelmann
43.40 - Planung
SB Denkmalschutz/Bodendenkmale
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen
+49 (3831) 357-2913
Thomas.Edelmann@lk-vr.de
43.40.03.01
Raum: 408
Martin Engel
43.40 - Planung
SB Denkmalschutz/Bodendenkmale
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen
+49 (3831) 357-2916
Martin.Engel@lk-vr.de
43.40.03.04
Raum: 408
Philipp Michau
43.40 - Planung
SB Denkmalschutz/Baudenkmale
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen
+49 (3831) 357-2915
Philipp.Michau@lk-vr.de
43.40.03.03
Raum: 409
Andreas Weiß
43.40 - Planung
SB Denkmalschutz/Baudenkmale
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen
+49 (3831) 357-2914
43.40.03.02
Raum: 409
Postanschrift Denkmalschutz
Landkreis Vorpommern-Rügen
Carl-Heydemann-Ring 67
FG43.40 Unterer Denkmalschutz
18437 Stralsund