Integrationsbeauftragter
"Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration uns alle - Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte."
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Herzlich willkommen auf der Seite des Integrationsbeauftragten des Landkreises Vorpommern-Rügen. Hier finden Sie Informationen über zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote, an die Sie sich bei Fragen zur Integration von Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung wenden können. Die Koordinierung dieser Angebote übernimmt der Integrationsbeauftragte des Landkreises Vorpommern-Rügen, Mirko Wetzel. Er berät die Verwaltung in Integrationsfragen, vertritt die Integrationspolitik des Landkreises nach außen und ist der direkte Ansprechpartner für haupt- und ehrenamtlich Aktive in der Integrationsarbeit.
Im Landkreis Vorpommern-Rügen leben 17.300 Menschen (Stand 31.03.2026) aus über 130 Ländern dieser Welt. 47% von ihnen sind Frauen, mehr als die Hälfte sind 35 Jahre oder jünger. Menschen aus dem Ausland leisten einen bedeutenden Beitrag auf dem Arbeitsmarkt und zum gesellschaftlichen Leben. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird dieser Beitrag zukünftig noch bedeutsamer werden. Deshalb ist der Landkreis Vorpommern-Rügen bestrebt, Geflüchteten und Migranten gute Rahmenbedingungen für die strukturelle, kulturelle und soziale Integration zu bieten um Integrationsprozesse zu unterstützen.
Aufgaben
- Strategisches Planen, Steuern und Koordinieren der kommunalen Integrationsarbeit
- Unterstützen der interkulturellen Öffnung des Landkreises
- Begleiten, Unterstützen und Leiten der Koordinierungsstellen im Landkreis
- Unterstützen von Integrationsnetzwerken, z.B. der Runden Tische Integration in den verschiedenen Regionen des Landkreises
- Beraten von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu Fragen der Integration
- Mitarbeit in kommunalen Gremien zu integrations- und migrationspolitischen Fragestellungen
- Zusammenarbeiten mit Initiativen und Vereinen in Netzwerken und bei Projekten
- Unterstützen bei der Akquise von Fördermitteln
- Vertreten des Landkreises in Integrationsnetzwerken, u.a. des Landes MV und des Landkreistags
- Organisieren und Durchführen von Informations- und Fachveranstaltungen
Gesetzliche Grundlage
§20 (1) Gesetz zur Förderung von Integration, Teilhabe und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern (Integrations- und Teilhabegesetz - InTG M-V) vom 19. März 2024: Zur Erreichung ihrer integrationspolitischen Ziele, zur Unterstützung des Ehrenamtes und zur Umsetzung dieses Gesetzes auf örtlicher und regionaler Ebene können Landkreise und Gemeinden Integrationsbeauftragte als zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstellen benennen. Bei einer Einwohnerzahl über 10 000 wird die Bestellung von hauptamtlichen Integrationsbeauftragten im Rahmen der Leistungsfähigkeit nahegelegt.
