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Jugendförderrichtlinie

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß §§ 11-14 und § 74 SGB VIII in Verbindung mit §§ 2 bis 5 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KJfG M-V) im Landkreis Vorpommern-Rügen.



Formulare

Hinweis: Wenn Sie die Formulare im Edge-Browser ausfüllen, muss bei Kosten, die Cent-Beträge enthalten, ein Punkt statt Komma gesetzt werden (z.B. 10.50 statt 10,50).