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Online-Bankbriefauskunft

Ihr Fahrzeug wurde finanziert und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wurde als Sicherheit bei der Bank, Leasinggesellschaft oder dem Autohaus hinterlegt.

Sofern der Fahrzeugbrief, aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung, nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an uns übersandt wird.

Über die Online-Bankbriefauskunft können Sie unter Angabe der ZBII-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) und des amtlichen Kennzeichens selbst nachsehen ob der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass der Fahrzeugbrief nur ca. 2 Wochen bei der Zulassungsbehörde aufbewahrt wird, bevor er an die entsprechende Bank bzw. Leasinggesellschaft zurückgeschickt wird.

Erledigen Sie Ihre Angelegenheiten daher bitte zeitnah.


Datenschutzerklärung Online-Bankbriefauskunft

Mit diesem Online-Angebot können Sie selbst nachsehen, ob der angeforderte Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen bereits vorliegt.

Dazu muss der Landkreis Vorpommern-Rügen personenbezogene Daten verarbeiten. Dieses Angebot ist freiwillig.

Die Rechtmäßigkeit dieser Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung).

Die Nichtbereitstellung Ihrer Daten hätte zur Folge, dass Sie dieses Online-Angebot nicht nutzen können.

Für die Datenverarbeitung nutzt der Landkreis Vorpommern-Rügen IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-Datenschutzgrundverordnung). Eine Übermittlung der Daten an den Auftragnehmer findet nur im zwingend erforderlichen Umfang statt.

Ihre personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, bis der Zweck der Fahrzeugbriefanforderung erfüllt ist (Bsp.: Zulassung eines Fahrzeuges oder Namenänderung).

Weitere Informationen gemäß Art. 13 DSGVO, insbesondere zu den Betroffenenrechten, erhalten Sie unter: www.lk-vr.de/Datenschutz.