Aus Bürgergeld wurde Grundsicherung - Unser Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen informiert Sie über die aktuellen Änderungen
Seit dem 1. Juli 2026 unterstützt die Grundsicherung Arbeitsuchende dabei, möglichst schnell wieder die wirtschaftliche Eigenständigkeit zu erreichen.
Mit der Änderung des Bundesgesetzes werden die Fördermöglichkeiten verbessert, die Vermittlung in Arbeit gestärkt und Arbeitsuchende gezielter unterstützt. Dabei werden Solidarität und Eigenverantwortlichkeit neu ausbalanciert: die aktive Mitwirkung fungiert als Grundlage eines gemeinsam abgestimmten Kooperationsplanes in Richtung Job. Bei einer zuverlässigen Zusammenarbeit mit dem Jobcenter werden Arbeitsuchende wie gewohnt unterstützt und begleitet – hier ändert sich für Sie nichts. Sanktionen, wie eine Kürzung des Regelbedarfs, erfolgen erst nach Anhörung der arbeitsuchenden Person, wenn Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen wird.
Das erste Gespräch mit dem Jobcenter findet ab sofort immer persönlich statt, damit ein gegenseitiges Kennenlernen möglich wird und gemeinsam ein Fahrplan für den nachhaltigen Weg zurück in die Arbeit erstellt werden kann. Jeder Fahrplan ist dabei individuell und richtet sich nach den persönlichen Umständen des Einzelfalls.
Einen ersten Überblick zu den aktuellen Änderungen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen sowie Antworten auf mögliche Fragen können Sie zudem der folgenden Zusammenstellung entnehmen: Was ändert sich für Sie mit der neuen Grundsicherung?
Das Jobcenter Vorpommern-Rügen berät Sie gerne und unterstützt Sie auf Ihrem Weg zurück in den Beruf: Kontaktmöglichkeiten Jobcenter Vorpommern-Rügen.
Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen
