Schulbauprogramm: Landkreis ruft erneut zur Einreichung von Projektvorschlägen auf
Für investive Baumaßnahmen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen stehen im Landkreis Vorpommern-Rügen weitere Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen des dritten Aufrufs zum Schulbauprogramm nach § 10 a Finanzausgleichsgesetz M-V können kreisangehörige Städte und Gemeinden bis zum 9. Oktober 2026 Projektvorschläge einreichen. Für die kommunalen Schulträger stehen insgesamt 729.585 Euro zur Verfügung.
Für die Einreichung der Projektvorschläge steht das verbindlich vorgesehene Formular »Bedarfsanzeige« zur Verfügung. Wichtig: Abgelehnte oder zurückgenommene Anträge der Aufrufe 2024 und 2025 sowie bereits vor diesem 3. Aufruf eingereichte Anträge werden nicht automatisch für den aktuellen Aufruf berücksichtigt und müssen daher erneut eingereicht werden.
Maßgeblich für die Auswahl der Projekte sind die in der Satzung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Umsetzung des § 10 a Finanzausgleichsgesetz M-V festgelegten Kriterien.
Seit Beginn des Schulbauprogramms im Jahr 2024 konnten bereits investive Baumaßnahmen an Schulen, sowohl in Trägerschaft von Gemeinden als auch des Landkreises, mit 23,16 Millionen Euro unterstützt werden. Darüber hinaus wurden jährlich Mittel für bauliche Unterhaltsmaßnahmen ausbezahlt.
Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen
