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22.06.2026

Landkreis beteiligt sich am Aktionstag »KOMMUNEN AM LIMIT«

Kommunen am Limit © Kommunen am Limit
Kommunen am Limit © Kommunen am Limit

Der Landkreis Vorpommern-Rügen beteiligt sich heute am bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.

Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.

Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie z. B. die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.

Steigende Ausgaben, insbesondere in sozialen Bereichen, und gleichzeitig stagnierende Einnahmen stellen die kommunale Familie vor erhebliche Herausforderungen. Auch der Landkreis Vorpommern-Rügen ist dadurch unverschuldet in eine gravierende finanzielle Schieflage geraten“, erklärt Landrat Dr. Stefan Kerth. „Die Situation ist schlichtweg dramatisch. ‚Kommunen am Limit‘ trifft es auf den Punkt. Daher beteiligen wir uns an dem Aktionstag.“
Auf die bundesweite Aktion machen heute Banner an den Hauptstandorten der Kreisverwaltung sowie digitale Veröffentlichungen auf den Landkreis-Kanälen aufmerksam.

Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern von Bund und Ländern:

  • Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
  • Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder
    -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.

Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.

Allgemeine Informationen zum Aktionstag: www.kommunenamlimit.de 

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen