Alttextilsammlung: Landkreis Vorpommern-Rügen erinnert an Änderung und bestehende Abgabemöglichkeiten
Mit Blick auf die bevorstehende Umstellung erinnert der Landkreis erneut an die bereits angekündigte Änderung bei der Alttextilsammlung: Die Abgabe von Altkleidern und -schuhen bleibt für die Bürgerinnen und Bürger Vorpommern-Rügens weiterhin möglich, ab dem 1. Oktober 2026 allerdings ohne die Sammelcontainer der IZ Circular Textiles GmbH.
Das Unternehmen hatte den Landkreis Vorpommern-Rügen darüber informiert, dass sie ihre Alttextilsammlung im Kreisgebiet einstellt. Die bisher von ihr betriebenen Sammelcontainer werden daher bis zum 30. September 2026 abgebaut. Dieses Datum rückt nun näher und der Landkreis möchte noch einmal auf die weiterhin bestehenden Abgabemöglichkeiten hinweisen.
Für Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, gebrauchsfähige Altkleider und -schuhe kostenfrei auf allen sieben Wertstoffhöfen des Landkreises abzugeben. Seit Einführung dieses Angebots im Jahr 2025 sind dort ausreichend Kapazitäten vorhanden.
Zerschlissene oder stark verschmutzte Textilien gehören weiterhin in den Restabfall und dürfen über die Restmülltonne entsorgt werden. Dies entspricht der Empfehlung des Bundesumweltministeriums.
Der Landkreis weist erneut darauf hin, dass Altkleider und Schuhe nicht an ehemaligen Containerstandorten oder anderen öffentlichen Plätzen abgestellt werden dürfen. Illegale Müllablagerungen dieser Art können ordnungsrechtlich verfolgt werden.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die vorhandenen Abgabemöglichkeiten zu nutzen und somit zur Sauberkeit in den Städten und Gemeinden beizutragen.
Weitere Informationen zum Umgang mit Abfällen und Wertstoffen sind auf der Internetseite des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft verfügbar.
Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen
